Notfalltrainings für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Klinik, Pflegeheime und Vereine

Ausbildung von Brandschutzhelfern

 

Notfalltraining:

Der akute Notfall in einer Arztpraxis kommt zwar selten vor, passieren kann er jedoch jederzeit. Gerade deshalb ist es sinnvoll die Abläufe in Notfallsituationen zu erlernen und das Erlernte in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Ich biete Reanimationstraining mit Frühdefibrillation, Wege der Atemwegssicherung, ein Seminar zur Beurteilung von traumatologischen Patienten oder individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste Seminare in Ihrer Praxis, Klinik, etc. an. 

Alle diese Seminare werden nach den aktuellen Richtlinien des ERC (European Resuscitation Council) gehalten. Das Handout, welches jeder Teilnehmer nach der Schulung erhält, beinhaltet die aktuell gültigen Standards!

 

Ausbildung von Brandschutzhelfern:

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.                                                                                                                 Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen1:

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

• Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

 

Schützen Sie Ihr Unternehmen, indem sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig durch Schulungen und Übungen auf den Fall eines Brandes richtig vorbereiten.

Wir helfen Ihnen bei der Bestimmung der erforderlichen Brandschutzhelfer und garantieren Ihnen eine fundierte Ausbildung Ihrer Mitarbeiter. Gemäß DGUV Information 205-023!



 

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner im Großraum München - Ingolstadt!